Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptmünzsorte

Hauptmünzsorte

  • die handlung [Bank] ... kann nicht mit grund auf eine vernünftige art geführt werden, wenn die hauptmünzsorte, womit das negotium getrieben wird, keinen festen innerlichen wert besitzet und dieses hat unser banco thaler nicht
    1760 Hamburg/FschrMelle 67