Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptmusterung

Hauptmusterung

  • an der ländlichen landmajormusterung und sonderlich am tag der haubtmusterung solle keiner etwas zu fordern haben, doch aber nüt desto weniger zufolg deß oberkeitlichen willens, gleichwie andere es auch thun müßen, sich darbey einfinden
    1734 ArgauLsch. I 578
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