Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptmuter

Hauptmuter

wer um eine bergrechtliche Belehnung durch den Regalherrn bittet im Gegensatz zu Mitgewerken (I) 
  • ferner geben wir auch diesen haupt-müthern und lehenträgern samt ihren associierten und mitgewercken auch derer sämbtlichen erben, die freyheit und das recht, ... daß sie alles dasjenige, so zu ihrer ... nothdurfft ... gebraucht seyn mögen ... wo sie dieses alles am besten bekommen können, anschaffen mögen
    1718 Reyscher,Stat. 585