Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptort

Hauptort

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I Hauptstadt, wichtigster Ort
  • die graffschafft Eschein, deren hauptort Eschingen vermutlich gewest
    1689 Valvasor,Krain I 22
  • alle prediger, welche zur synode gehören, versammeln sich jährlich einmal in dem sitz der probstei oder in dem hauptorte des bezirks
    1808 Schleiermacher/ZKirchR. 1 (1861) 333
  • der hauptort des bezirks
    BadLR. 1809 Satz 1
II Hauptgrenzstein
  • die bey dem anfang und bey dem end der gräntzen gesetzte, welche ... hauptort und eckstein genennt werden, da die unter zwischend gesetzte gemeinlich etwas kleiner sind und den namen der läufferen haben
    1728 Leu,EidgR. II 113
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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