Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptpartizipant

Hauptpartizipant

Person mit einem wesentlichen Anteil (hier an der Bedeichung)
  • der haupt-participanten der nordstrandischen bedeichung unterthaͤnigstes suppliciren
    1665 CStSlesv. I 584
  • in den koegen lag und liegt noch die verwaltung des gemeindewesens ausschließlich in den haͤnden der hauptpartizipanten, und die uͤbrigen koegseingesessenen nehmen ... daran [keinen] antheil
    1831 Falck,SchleswHolstPrR. II 288