hauptsächlich
hauptsächlich
I
als Hauptschuldner
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wen zwen oder mer haubtsacher sich haubtsechtlich (principaliter) vnd sametlich verbindenum 1500 Summa legum 398
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das der borge in vier vellen mag klagen wider den haubtsechlichen (principalem) schulderum 1500 Summa legum 458
II
wesentlich
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wellicher brief an ainem substantialorth als an dem dato oder dergleichen haubtsächlichen stöll zernagen oder zurißen, der probiert nichts1599 NÖLREntw. I 25 § 43
III
die ¹Hauptsache (II) betreffend
IV
strafrechtlich
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so ein feur entstunde, soll ieder unverzogentlich ... retten helfen ..., wer aber das nicht thete ..., der solt auf disen fahl ... von der herrschaft haubtsächlich abgestrafft werden18. Jh. OÖsterr./ÖW. XII 241
V
"als Kapital"
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dem capitul zehen gulden allerseits haubtsächlich angelegen1609 SchwäbWB. III 1257 Faksimile