Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptschrift

Hauptschrift

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I Schrift zur Verhandlung der Hauptstreitsache
  • einreden wegen der zeugenpersonen, welche albereit bey denen haubtschrifften vorkommen
    1627 CJBohem. V 2 S. 135
  • sollen ... zu einem process nicht nur ein referent, sondern auch ein correferent bestellet, von beeden die hauptschriften sambt allen beylagen ... gelesen ... werden
    1713 Strobl,Obersthofm. 149
  • was aber ausserhalb der angezogenen haupt-schriften sonsten auf mittheilung gerichtlicher processe ... stehen würde
    1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 371
II Hauptvertragsurkunde
  • dieses friedensvergleichs solten zwey instrumente oder hauptschriften, von beyden königen ... besigelt, gegeneinander ausgewechselt werden
    1668 Fugger,Ehrensp. V Kap. 37
unter Ausschluss der Schreibform(en):