Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptschule
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- die neben schullen sollen zwar ... freygelassen werden, doch also, daß in der statt- und haubtschuel des fleisses wegen mit ihnen vertiret werde1676 Hessen/Nyström,Schul. 54
- normal- o. hauptschule1787 MGPaed. 30 S. 402
- JournDeutschl. 6, 1 (1789) 246
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