Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptstamm
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Hauptstadt
Hauptstadtfreund
hauptstädtisch
(Hauptstall)
Hauptstamm
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I 1
im Gegensatz zu Zins
- H.Sp. zcu Gruna zcins jerlich vom dorffe O. xv gulden von iiic gulden hewptstam1528 FreibergUB. I 619Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- wir verbieten denen ... kaufleuten ..., das interesse mit deren haupt-stamme in denen wechsel-briefen ... in eine summe zu ziehen1742 Siegel,CJCamb. I 453Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
I 2
Stammkapital
- alles, was ausdrücklich zum betriebe des gemeinschaftlichen geschäftes bestimmt worden ist, macht das capital oder den hauptstamm der gesellschaft aus1811 ÖstABGB. § 1182Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- von der muntcze ist der stete gutdunken, das man den houbtstam des geldis us der muncze nicht folgen laszen sal unsirm herenoJ. HanseRez.2 I 439Faksimile - in der Digitalen Bibliothek Mecklenburg-Vorpommern
II
Hauptsache im Gegensatz zu Früchten
- der einsteller darf über kein stuͤck vieh aus der heerde, es mag zum hauptstamm oder zum zuwachs gehoͤren, ohne bewilligung des verstellers schaltenBadLR. 1809 Satz 1812Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
III
Bauerngut
- Unger,SteirWsch. 331
Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"