Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptstand

Hauptstand

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wichtigster Stand
  • das menschliche weltwesen wird recht und wol in drei verschiedene hauptstände abgeteilt, nähmlich in den wehr-, ler-, und nehrstand
    1679 SchweizId. XI 1010
  • 1709 Titius,GeistlR. A. 4b
  • noͤthig ist, das volck zum öftern von denen gemeinen dreyen haupt-ständen zu unterrichten, was einem jeden vermöge seines amts und beruffs zustehe
    1739 MagdebKO. 134