Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptstrafe

Hauptstrafe

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I schwere, insbesondere Todesstrafe
II Hauptstrafe im Gegensatz zu Nebenstrafe
  • nicht weniger faͤllt die regul bey obbenannten straffzusätzen hinweg, weil dise für keine besondere straff geachtet, mithin auch durch die hauptstraff nicht aufgehoben werden
    1751 CJBavCrim. I 1 § 36
III Strafe Gottes, Plage, Mißgeschick
  • damit der allmächtige gott zue gerechter einführung der haubt- undt landtstraffen, als krieg, theurung undt pestilenz nit bewegt ... werde
    BadLR. 1588 Einführ. V 306
  • das sei eine große, mächtige hauptstrafe 
    oJ. SchweizId. XI 2087
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