Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptstuhlschuld

Hauptstuhlschuld

(dinglich gesicherte) Kapitalschuld
  • seynd hievon ausgenommen alle siegel und briefe, so auf ausstaͤndige haupt-stuhl schulden und dergleichen lauten
    1577/83 LünebRef. 655