Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Haupttrumm
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Haupttrumm
wesentlicher Teil eines geteilten Erzganges
- "auf ein gekiesetes Trum gehen alle Rechte der eigentlichen Lagerstätte über, weshalb es auch das haupt- oder erbtrum genannt wird"Veith,Bergwb. 504Faksimile - digitalisiert von der SLUB Dresden