Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptverbrechen

Hauptverbrechen

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schwere(re) Straftat
vgl. Haupttat
  • nach gelegenheit der sach und schwere des hauptverbrechens 
    1751 CJBavCrim. I 12 § 2
  • ist ... der entlaufene arrestant eines hauptverbrechens schuldig
    1797 Rabe,PreußG. IV 53
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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