Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptvergleichung

Hauptvergleichung

grundlegende Vereinbarung
  • [der Herzog wollte] vor endlicher beschliessung der hauptvergleichung angedeutte correcturen ... bei der rom. kais. mt. ... unbeschwert durch derselben rät u. erhandlen und die haubtvergleichung dahin endern und erleutern lassen
    16. Jh. WürtLTA.2 II 37
  • daß die ... zwischen ... ihren ... vaͤttern auffgerichte fuͤrstliche bruͤderliche haubt vergleichung, und nach deroselben getroffene neben recess ... nit ... beobachtet werden
    1650 Reyscher,Ges. II 366