Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptversammlung

Hauptversammlung

  • die drey städte ordneten ... zween gesandten ab, welche im raht ihr ... begehren ..., daß zu Gent eine hauptversammlung aller niederländische stände angestellt werden möchte, widerholten
    1668 Fugger,Ehrensp. V Kap. 35
unter Ausschluss der Schreibform(en):