Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptverschreiben

Hauptverschreiben

Verschreibung eines Hauptverpflichteten
  • ["wenn der Tübinger Vertrag schon das Mitverschreiben nicht zugibt"] wie vil mehr würd craft desselben das hauptverschreiben, als das mehrer, für uns selbsten zue bewilligen uns abgestrickt
    1605 WürtLTA.2 II 464