Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptvertrag
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- zwischen beyden ... ein hauptvertrag, der sämtlichen regierung und der theilung des landes nützunge und einkommen halben, ... aufgerichtet1561 Sachsse,MecklUrk. 251Faksimile (ca. 138 KB)
- cammerguets haubtvertrag und vergleichungen betreffendt1568 HofkInstr. fol. 20
- sol diese vnsere confirmation den beyden hauptverträgen ... gantz vnschedtlich vnd vnabbrüchig seyn1569 BrschwBericht I 106
- ist nicht der hauptvertrag selbst, sondern nur eine gewisse nebenbestimmung oder abrede an eine solche unerlaubte bedingung gebunden, so wird auch nur diese dadurch entkräftet1794 PreußALR. I 5 § 228