Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptvertrag

Hauptvertrag

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  • zwischen beyden ... ein hauptvertrag, der sämtlichen regierung und der theilung des landes nützunge und einkommen halben, ... aufgerichtet
    1561 Sachsse,MecklUrk. 251
  • cammerguets haubtvertrag und vergleichungen betreffendt
    1568 HofkInstr. fol. 20
  • sol diese vnsere confirmation den beyden hauptverträgen ... gantz vnschedtlich vnd vnabbrüchig seyn
    1569 BrschwBericht I 106
  • ist nicht der hauptvertrag selbst, sondern nur eine gewisse nebenbestimmung oder abrede an eine solche unerlaubte bedingung gebunden, so wird auch nur diese dadurch entkräftet
    1794 PreußALR. I 5 § 228