Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauptzunft

Hauptzunft

selbständige Zunft
  • daß die slavonischen graͤnitzhandwerker fuͤr sich allein, iedoch insgesamt eine vereinigte hauptzunft ausmachen, eine hauptzunftlade und mehrere derselben einverleibte filialladen nach erforderniß errichten
    1768 SammlKKGes. V 372