Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausangesessene

Hausangesessene

mit einem Haus angesessen
  • der richter solle iederzeit wann panthattung gehalten wird den tag zuvor allen haußangeseßenen und auch inwohnern offentlich einsagen ... laßen
    1748 NÖsterr./ÖW. VIII 58