Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausaufzeichnung

Hausaufzeichnung

private Aufzeichnungen, das Haus betreffend
  • hausbücher und hausaufzeichnungen sind keine gültige rechts-urkunden für denjenigen, der sie geschrieben hat
    BadLR. 1809 Satz 1331
unter Ausschluss der Schreibform(en):