Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausaufzeichnung
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Hausarmenpfleger
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private Aufzeichnungen, das Haus betreffend
- hausbücher und hausaufzeichnungen sind keine gültige rechts-urkunden für denjenigen, der sie geschrieben hatBadLR. 1809 Satz 1331Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte