Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausdiebstahl
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Häuschensprache
Hauschuld
Hausdachtraufe
(Hausdeich)
Hausdieb
Hausdiebe
Hausdieberei
Hausdiebstahl
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- der haußdiebstahl, oder der jenige, so zur zeit einer brunst ... beschicht ... ist schwärerNÖLGO. 1656 II 84 § 6Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der haussdiebstahl, so da begangen wird von haussgenossen1709 Mutach 137Faksimile (ca. 157 KB)
- bey kleinen und besonders haus-diebstählen, ... die sie [praetores] mit gefängniß auf wasser und brodt zu bestrafen pflegen1767 HambGSamml. III 490
- beschwerende umstaͤnde ... sind: der hausdiebstahl, so von dienstleuten, hausgenossen oder tagloͤhnern ... begangen wird1769 CCTher. 94 § 11Faksimile (Abschnittsbeginn) - in Google Books
- dass die besagte E.M. ihres rechtsgenüglich erhobenen hausdiebstahls halben ... in das zuchthaus abzugeben ... sei1780 Schindler,VerbrFreib. 299