Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hausgesessen

hausgesessen

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hausbesitzend, anfällig
  • wer schuldig sei, daß pantaiding zue besuchen? ... alle haußgesessene vogtbare leut
    1495 NÖsterr./ÖW. VIII 809
  • ain husgesessen man in kelnhof ... gibt dem vogtheren alle jar ein vasnachthenen
    1532 Schwaben/GrW. VI 307
  • soll der weinzierl, er sei ledig oder haůßgesessen ... gefanklich angenomben ... werden
    1567 NÖsterr./ÖW. VIII 1119
  • durch jung winckeleeleut, den ... tagwerchern, so lannge zeit der ennden haußgesessen ... sein, jr arbait abgeworben ... wirdet
    TirolPolO. 1573 Bl. 23v
  • wan einer ein huissgesettener egenhoriger were
    1585 WestfLR. 38
  • ein jeder haussgesessener stättler woll macht habe, in der vorstatt ... zu khauffen
    1592 Ödenburg/MHungJurHist. V 2 S. 62
  • [unverheirateten Knechten ist das Drechseln verboten, es sei denn] daß sie bey einen beheyrathen und haußgesessenen meister gesellenweiß arbeiten wollen
    1600 CJVenatorio-Forest. III 99
  • wenn irgend ein guther mann zu V. haussgesessen wär, und nehm ein inmann auf
    1604 Urbau 58
  • die hüeter müßen ein ieder ein hausgeseßenen bürgen haben, die für sie einsprechen
    1670 NÖsterr./ÖW. VII 669
  • ein ... bürgerlicher sedler ... kann aber so lange er nicht haußgesessen, in eine löbl. hundertmannschaft ... nicht gezogen werden
    1698 SiebbMunC. 112
  • daß keine haus-gesessene leute ... zu kriegsdiensten angenommen werden sollen
    1712 Lünig,CJMilit. 1052
unter Ausschluss der Schreibform(en):