Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausgesetz

Hausgesetz

Gesetz zur Regelung der Verhältnisse regierender Häuser
  • gleichwie ... der ... erbeinungsvertrag ... das eigentliche pragmatische hausgesätze unserer voreltern ist
    1766 Bayern/Schulze,Hausg. I 285
  • diejenige ihrer räthe ... die ihre aufhabende pflichten auser augen zu lassen ... sich unterfangen haben ... nach masgab der hauß- und landes-geseze mit der verdienten strafe zu belegen
    1780 Reyscher,Ges. II 615
  • nachdem wir ein edikt und hausgesetz über die veräusserlichkeit der königlichen domainen folgenden inhalts ... allerhöchstselbst vollzogen haben
    1809 Preußen/Schulze,Hausg. III 750
unter Ausschluss der Schreibform(en):