Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Haushalt
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1Haushabe
2Haushabe
Haushaben
haushaben
haushabend
Haushaber
haushäbig
haushäblich
Haushabung
Haushahn
Haushalt
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Bewirtschaftung eines Hauswesens
- sal derselbige herre, dem dieser teil gefallen wirdet, die widderkewffe und loszung haben am huszhalde K., item am slosse und an der stat P.1496 ArnstadtUB. 422Faksimile (ca. 166 KB)
- soll sie [die Witwe] ... denen [den Kindern] aber, so sich verehelichen, oder ihren haußhalt selbsten anfahen wollen, ihren vater theil ... entrichten1619 KolditzStat. 239Faksimile (ca. 151 KB)
- O. Brunner, Adeliges Landleben u. europ. Geist (Salzburg 1949) 243
- DWB. IV 2 Sp. 670
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