Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Haushalten/haushalten
Artikel davor:
2Haushabe
Haushaben
haushaben
haushabend
Haushaber
haushäbig
haushäblich
Haushabung
Haushahn
Haushalt
Haushalten
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Haushaltsführung
- ain yegklicher lanndtman ... mag ... so vil traids, als er zu seinem gebürlichen haußhalten ungefärlich notdurfftig ist, ... kauffenTirolLO. 1532 VI 16Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- einiche schulden, die solche ussgestüwrten durch ihr liederlichs husshalten gemacht hetten, zu bezahlen1616 WaadtStat. 342Faksimile (ca. 268 KB)
- des gottshauses natürliche unnd zuo ewigen zeiten gesetzten schirmherrn und castenvögten ihres hausshaltens1640 SchwyzLB. 104Faksimile - in Google Books
- wann jemand von übelen haushaltens wegen, als ein verschwender, bevogtet wird, so soll ... solche bevogtung sogleich offentlich bekant gemacht werdenBernGS. 1762 S. 4
- DWB. IV 2 Sp. 670
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
haushalten
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
(ein privates oder öffentliches Hauswesen) bewirtschaften
- unser mitthumheren die nicht hie zu O. in der selben frist wonhafftig sein ader huͤs halten1398 MWirzib. VIII 588Faksimile - in Google Books
- man gibt ider jungfern so huiss haldet ein schepfel saltsum 1490 CTradWestf. I 182Faksimile - digitalisiert im Rahmen von HathiTrust
- schall nemandt ... mit eyner unerliken personen ... hussittende wesenn edder hus holden1498 HanseRez.3 IV 95
- ist ... ein man in zweyung mit seiner wirtin, vnnd das sie von einander sein vnnd haus mit einannder nit hallten, vnnd bey einander nit wonen15. Jh. (Hs.) BambStR. 68Faksimile - in Google Books
- wo ain vatter, der kind hette, by leben siner husfrowen oder nach irem abgang übel hus hielteum 1500 RottweilStR. Art. 370Faksimile (ca. 197 KB)
- sunder sittest in einem andern guden rechte to huse unde hove, dar du hus hölst, so bindet die de vörladinge nicht1533 Bunge,Rbb. 193Faksimile (ca. 145 KB)
- wann es sich begeben wurde, dass ehemenschen bey einanderen so ungeschicktlich haus hielten1533 GraubdnRQ. III 296Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- wie darmit [mit dem Geld] durch die officier hausgehalten1568 HofkInstr. 331Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- [der Amtsvorsteher muß] sehen, wie sie [die Beamten] haushalten1578 Nostitz,Haushaltb. 11Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das der zinsverköuffer ... jmmassen liederlich huss hielte1628 BernMand. XVII 17, 13
- [Eid der preußischen Oberräte:] getreulich raten und haushalten1697 ActaBoruss.BehO. I 32Faksimile - in Google Books