Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Haushaltung
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Haushalt
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haushalten
Haushälter
Haushälterin
haushältlich
Haushaltrechnungswerk
Haushaltsache
Haushaltung
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I
Führung und Leitung eines Hauswesens
- 50 gulden zu hilf seiner haußhaltung reichen1515 CDBrandenb. III 3 S. 254
- die Franckhen ... haben sollichs saltz zu irer hauszhaltung gepraucht1541 Herolt,HallChr. 40
- uns bey ... desselben closters regierung und haushaltung sambt seiner ein- und zubehorung ... zu gedulden1561 MansfeldKlUB. 90Faksimile (ca. 71 KB)
- das sie beede jr yedes hab vnd gut ... zu jrer vnd gemainer hausshaltung vnd anderer noturft mitainander niessenNürnbRef. 1564 XXVIII 2Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- was kaufmannsgüeter und warn seind, die nüt zue aigner haus haltung gebraucht ... werden, die sollen zoll geben1587 WaldkirchStR. 21Faksimile (ca. 181 KB)
- wievill ... daßelbe [guet] aus seiner selbst und der seinigen verwahrloßung oder läßiger haußhaltung schaden näme1599 NÖLREntw. II 2 § 32
- so einer ... sein anzahl vfgemachten brenn- vnd ofenholltzes inn seiner hushalltung ... zur nothurfft nitt bruchte1623 ArgauLsch. I 643Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- eine abgesonderte frau muß ... zu den kosten der haußhaltung ... beytragenBadLR. 1809 Satz 1448Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die gattinn ... ist verbunden, dem manne ... in der haushaltung ... nach kräften beyzustehen1811 ÖstABGB. § 92Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II
übertragen auf das Hauswesen selbst
bdv.:
Hausreitung
- so ir einem iren sitz und haushaltung lenger in der statt S. ze halten nit gelegen sein wolte1535 SchlettstStR. 412Faksimile (ca. 81 KB)
- von einem jeden haus und hoffreittin, darinnen ein haushaltung und rauch ist, ... gibt man dem closter alle jar sieben heller1560 Reyscher,Stat. 64Faksimile (ca. 183 KB)
- sol er nicht ein frey ledig gesell, sondern ehelich verheurathet seyn, der auch von seinen mit-brüdern abgesondert für sich selbst seine eigene haußhaltung hat1585 Wenckebach,JusTheelachticum 62Faksimile - in Google Books
- welche primitz besagter St. zuentrichten nicht schuldig ze syn vermeint, diewyl er kein hushaltung hinder bemelter parochien hette1586 ZSchweizR. 22 (1882) RQ. 81
- sollen dieselben nach den haußräuchen und nach den haußhaltungen genommen ... werden1649 SGallenOffn. II 199Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wegen vereinigung mehrerer ehen oder haushaltungen1670 Kamptz,PreußProvR. III 374Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- eine ganze gerechtigkeit soll nit mehr als zwo haushaltungen haben1676 Argovia 9 (1876) 157Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- das wohnungsrecht besteht darinnen, dass eine persohn einer andern persohn gebäu mit seiner haushaltung innhaben und bewohnen mag1709 Mutach 50Faksimile (ca. 150 KB)
- als welches jährlich für jede haushaltung oder fürst einmahl ordinäry beschechen soll1729 EngelbergThalr. 132Faksimile - in Google Books