Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Haushofstatt
Artikel davor:
Hausherr
Hausherrenamt
Hausherrengeschäft
Hausheuer
Hausheurer
Hausheurung
(Haushöchste)
Haushof
Haushofmeister
Haushofmeisterin
Haushofstatt
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Grund, worauf Haus und Hof steht oder errichtet werden soll, dann Haus und Hof selbst
- soͤltenn denn von denselben hushofstetten von yͤder, so behuset waͤr, jerlich druͥ huͤner geben1467 MellingenStR. 319Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- ist oͮch, das theiner den andren fraͤuenlich angaͮt uff siner eignen hushofstatt15. Jh. BremgartenStR. 10Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- twinghuͤner von ieghlichem guote vnd hushofstat15. Jh.? FRBern. II 769Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die höltzer und gmainmerck durchinweg one allen vortail getailt und jeder hußhofstatt besonder ainen tail ... zugestellt1560 SGallenOffn. II 101Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- daß sich nemlich rechte haushofstatten selbs einfrieden1659 Emmenthal 206Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dass die dorfgmeind alle jahre mehren möge, ob sie die krisi vergeben oder preisgeben oder unter die hushofstetten verteilen wollen1687 AbhSchweizR. II 56
- SchweizId. XI 1744
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
--
Bauplatz