Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausierschein

Hausierschein

Urkunde über die amtliche Genehmigung zum Hausieren
  • solche händler hingegen, welche ein patent oder einen hausierschein zwar gelöset haben, aber ihren handel über die darin bestimmte zeit fortsetzen, verfallen in eine strafe
    SWendelAmtsbl. 1817 S. 186