Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausierzettel

Hausierzettel

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Urkunde über die amtliche Genehmigung zum Hausieren
  • die hausir-zettel ... nicht länger als auf etliche tage ertheilet werden
    1734 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 1256
  • dagegen werden die von den ... landgerichten ertheilten hausirzettel oder lizenzbriefe aufgehoben
    18. Jh. ÖstVerordn. I 283
  • fremde händler ... haben sich ... bey der bürgermeisterey ... zu melden ... und hier die nöthigen hausierzeddel zu lösen
    oJ. SWendelAmtsbl. 1817 S. 184
unter Ausschluss der Schreibform(en):