Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausinhaber

Hausinhaber

  • sehr viel dergleichen ... bettelgehende leuth ... wider unser verbott von einigen haußinhabern ... auffgehalten werden
    1700 CAustr. I 211
  • will es ... das ansehen haben, daß ein hausinnhaber zu praejudiz des grundtherrens ... ein dergleichen fidei-commiss zu errichten nicht wohl in seiner macht habe
    1717 Hüttner,TacHyp. I 9
  • dem hausinhaber gebühret ein vorrecht auf den illata des bestandmannes
    oJ. TractIurVar. 302
unter Ausschluss der Schreibform(en):