Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauskind

Hauskind

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I Kind, das noch unter elterlicher Gewalt steht
  • sollen die hauskinder nach weis und art der fremden das recht mit bürgschaft vertrösten ... falls sie des vätterlichen gewalt nit entlassen
    1788 Tessin/ZSchweizR.2 27 (1908) 175
II Kind, das leibeigen geboren wurde