Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauslaube

Hauslaube

der einem Hause zugewiesene Abholzungsanteil am Gemeindewald
  • Erlaß der Würzburger Regierung, daß die dienstlauben nach den hauslauben zu nehmen seien 
    1687 MittBadHistK. 12 (1890) 52
unter Ausschluss der Schreibform(en):