Hauslußt
Hauslußt
durchs Los zugefallener Teil der Gemeindeallmende
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"diese Ackerallmende nannte man die "hauslust", d.h. Ackeranteil der Häuser"1510 Preßburg/ZRG.² Germ. 39 (1918) 70 Faksimile
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ihr forster sollt vleissig achtung auff den walt haben ... dieselben pfenden, dessgleichen wann ihr holztragerin in hauslüsten ergreifft1601 MHungJurHist. V 2 S. 83