Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausmalter

Hausmalter

für den Hausbedarf zu vermahlendes Getreide
  • daß ihr bei eühern hause eine hausmühle und zwar lediglich zur vermahlung eüheres eigenen hausmalters errichten därfet
    1774 Carinthia 49 (1859) 76
unter Ausschluss der Schreibform(en):