Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausmietsache

Hausmietsache

  • von dem bürgermeistergericht ... hierhin gehören besonders alle ... dienstbotensachen ..., alle hausmieth-sachen ... und alle streitsachen, die nicht über 20 rthlr. werth sich betragen
    1790 NeußWQ. 342
unter Ausschluss der Schreibform(en):