Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausmühle

Hausmühle

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Mahlvorrichtung für das Bedürfnis des Hauses
  • welche von alters haußmüllen haben hie in markt sollen andern bei verlierung ihrer gerechtigkeit nit mallen
    1608 Kärnten/ÖW. VI 499
  • daß ihr bei eühern hause eine hausmühle und zwar lediglich zur vermahlung eüheres eigenen hausmalters errichten därfet
    1774 Carinthia 49 (1859) 76
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