Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): haussässig

haussässig

mit anderen in einem Hause ansässig
  • der brauch ... gewest ist, dass alle haussässigen bürger hätten erscheinen sollen
    1543 Ödenburg/MHungJurHist. V 2 S. 36
  • statt oder markt, darinnen er haußessig 
    1573 NÖLTfl. IV 110 § 7
  • denjenigen, so haussessig und ihren herrschaften steuer und gelt geben müssen
    1580 JbMittelfrk. 56 (1909) 76
  • man ... strich finff haussessig pürger mit ruthen aus
    16. Jh. Regensburg/BayrStChr. 21
  • daß ettliche [so] haußsessig alhier und kaine meister sein, gleichwoll den haußsessigen meistern ... zu arbeiten sich verweigern
    1634 Westungarn/ÖW. VII 1050
  • an welchem ort die braut ... sich ... haussaͤßig befunden
    1707 Lahner,Samml. 640
  • sollen diejenige, welche zwaren in der herrschaft geburtig, jedoch anderwertlich ... haussäßig gewesen seind ..., für frembde angesehen ... werden
    1762 RhW. II 2 S. 132