Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausstand
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wirtschaftliche Grundlage eines Haushaltes, die ihm zugehörigen Personen und ihr Stand in dieser Eigenschaft
- im ersten stande, nämlich im hausstande oder ehestande sind eheliche hausväter und hausmütter, alle eltern, vater vnd mutter, herrn vnd frauen, kinder, söhne, töchter, gesinde, knechte, megde, dienstboten, arbeiter, taglöhner, bawren, bürger, handwercksleute, hendler etc.1591 Spangenb.,Adelsp. I 2Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- es bestehe die kirche aus ... dem geistlichen, weltlichen und haußstande1709 Titius,GeistlR. 84Faksimile (ca. 143 KB)
- ist der hausvater das haupt der haͤuslichen gesellschaft, durch welche alle, die von dieser gesellschaft sind, den hausstand erlangen1755 CCTher. 77Faksimile - in Google Books
- DWB. IV 2 Sp. 690
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- TrübnerWB. III 361