Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausstelle

Hausstelle

Platz zur Erbauung eines Hauses
  • solle kein platz oder neue hausz stelle zu erbauung neyer häuser auszgegeben werden
    1731 Stuhlweißenburg/MHungJurHist. V 2 S. 455
unter Ausschluss der Schreibform(en):