Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Haustrunk
Artikel davor:
Haustaler
Haustaube
Haustaufe
Hausteil
Hausten
Haustier
Haustrauung
Haustrinken
Haustropfenschlag
(Haustruchseß)
Haustrunk
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
vgl.
Haustrinken
I
das für den täglichen häuslichen Trunk benötigte Getränk (leichtes Bier oder geringer Wein)
- ihro majest. geruheten die bishero verschränkte einfuhr des landbieres zu der höheren drei stände ihren eigenen und der ihrigen benöthigten haustrunk hinwiederumb zu relaxieren1708 Peterka,Braug. 224
- DWB. IV 2 Sp. 693
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
das Recht, für den Hausbedarf leichtes Bier steuerfrei zu brauen
- ob und in wie fern den pfarrern, und andern kirchenbedienten, die accise- oder abschoßfreiheit, das recht zum haustrunke, und andere ... vorrechte zukommen, wird in den provinzialgesetzen näher bestimmt1794 PreußALR. II 11 § 821
Artikel danach:
Haustruppe
Haustür
Haustürschwelle
Hausüberland
Hausumgeld
Hausung
Hausungeld
Hausungrecht
Hausunion