Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Haustruppe
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Haustrinken
Haustropfenschlag
(Haustruchseß)
Haustrunk
Haustruppe
, Haustruppen
die einem fürstlichen Geschlecht als solchem verpflichteten Truppen im Gegensatz zu Staatstruppen; im alten deutschen Reich die der einzelnen Reichsstände im Gegensatz zu Kreistruppen
- die commendanten unserer sowohl creyß- als haußtrouppen1719 Reyscher,Ges. VI 320Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- DWB. IV 2 Sp. 693
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