Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Haustruppe

Haustruppe

, Haustruppen

die einem fürstlichen Geschlecht als solchem verpflichteten Truppen im Gegensatz zu Staatstruppen; im alten deutschen Reich die der einzelnen Reichsstände im Gegensatz zu Kreistruppen
  • die commendanten unserer sowohl creyß- als haußtrouppen 
    1719 Reyscher,Ges. VI 320
  • DWB. IV 2 Sp. 693