Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausüberland

Hausüberland

, Hausüberlände

Grundstück, das zwar nicht zum Hausgrund gehört (ein eigenes Grundbuchblatt hat), aber von dem Hause, zu dem es gehört, nicht abgetrennt werden darf
  • es wollen zwar viel ... herrschafts-verwalter einen unterschied zwischen frey- und haus-uberlaͤnden machen
    1752 Greneck 324
  • hausüberland 
    oJ. Unger,SteirWsch. 333
  • ÖstStWB.2 I 92