Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausüberland
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Haustrinken
Haustropfenschlag
(Haustruchseß)
Haustrunk
Haustruppe
Haustür
Haustürschwelle
Hausüberland
, Hausüberlände
Grundstück, das zwar nicht zum Hausgrund gehört (ein eigenes Grundbuchblatt hat), aber von dem Hause, zu dem es gehört, nicht abgetrennt werden darf
vgl.
Hausgut (I)
- es wollen zwar viel ... herrschafts-verwalter einen unterschied zwischen frey- und haus-uberlaͤnden machen1752 Greneck 324Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- hausüberlandoJ. Unger,SteirWsch. 333Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- ÖstStWB.2 I 92