Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausunion

Hausunion

  • daß an der beybehaltung ... der ... hauss-union und erbeinungsverträgen fast alles gelegen und gleichsam die seele unserer beederseitigen hauss-verfassung ausmachen
    1766 Bayern/Schulze,Hausg. I 284
unter Ausschluss der Schreibform(en):