Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausvater
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I 1
allgemein
- dz hinfüro, so ein gmeind umb der gmeind sachen ... beruͤfft werde, keiner an die selbig gon, der weder huß nach heim habe, sonder allein die husfätter1563 ZürichOffn. I 83Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- daß ... alle haußvätter und müeter ... das sündtlich ärgerlich leben verlassenTirolPolO. 1573 Bl. 3Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- das ... ein ieder haußvatter harunder seines haußgesinds mit zusprechen und abhalten, wie sich gebürt, ernstliche rechnung trage1596 BaselRQ. I 1 S. 463Faksimile (ca. 206 KB)
- 1608 ArgauLsch. I 461
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- wann ein husuatter ... synen kinden kein pfläger ... setzt ..., so sollend die nächsten freünd ... ein vormund ... erwählen1611 FreiburgÜMun. III Art. 439
- es ist einem jeden haussvater und anherrn ... frey heim gestellt, ... seinen ... kindern ... in seinem testament ... einen oder mehr vormünder zu setzen1618 FrkLGO. 1618 III 3 § 1
- das(s) kein landman noch hausvater mehr nit dan siben stuck, galt oder melch, haben ... sölle1627 Niedersimmental 114Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die kilchenrechnungen mögend aller orten vor dem hr. predicanten vnd den hausvätteren derselben gemeind abgehört ... werden1653 ArgauLsch. I 332Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- so einer einem an ein fenster zuelost oder lauschet, so seiner der haußvatter innen wierdt ..., so soll er ihn weck heißen gehen17. Jh. NÖsterr./ÖW. VII 57Faksimile (ca. 47 KB)
- dieser gewalt endiget, wan sich der sohn verheuratet und selbst ein haussvatter wird1709 Mutach 25Faksimile (ca. 120 KB)
- wann nun ein ehe-mann ... selbiger [der Familie] als das haubt vorstehet, so bekommt er in solcher achtung sodann den namen eines hauss-herrn, meistens auch haussvatters1727 Leu,EidgR. I 467Faksimile - in Google Books
- auch insonderheit jeder hausvater die seinigen zu christlicher begehung des herrn tages anhalten soll1746 CCBrandenbCulmb. I 146Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ehe-frauen, kinder und domestiquen folgen ... dem foro ihres ehemanns, vatters und respective haus-vatters1753 CJBavJud. I § 14Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- ist der hausvater das haupt der häuslichen gesellschaft, durch welche alle, die von dieser gesellschaft sind, den hausstand erlangen1755 CCTher. I 77
- derjenige, welcher der familie vorsteht, wird der hausvater (pater familias) ... genannt1756 CMax. I 4 § 2Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1775 Niedersimmental 191
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- 1775 Niedersimmental 192
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- 1775 Niedersimmental 193
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I 2 a
der diligens pater familias des römischen Rechts
- wann yemand dem andern gelt ... oder anders ... zu getreuer hand beuilhet ..., so soll der, dem solch gut beuolhen ... ist, dasselbig wie ain yeder fleissiger haussuater versehenNürnbRef. 1564 XV 1Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wie eynem auffrechten getreuen hausuatter geburt1568 ArchRefG. 8 (1910/11) 299
- sol ... ein jglicher pfandtherr oder gleubiger ... das pfandt ... wie ein jeder fleissiger haußvater sein selbst eigen gutt versorgen1603/05 HambGO. II 4 Art. 7Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- alles, was ein getreu- und fleißiger hauß-vatter in seinen eigenen sachen gethan haͤtte1669 ÖGerhabO. 423Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- soll der leiher wie ein fleißiger haus-vater allen seinen höchsten fleiß ankehren ..., dass das geliehene guth nicht umkomme1717 Blüting,Gl. III 89Faksimile (ca. 139 KB)
- die vormünde und versorger sein verpflichtet, ... der waysen haab und güter zu verwalten und zu versorgen, als wie ein sorgfältiger hauß-vater mit treuen sein eigenthum versorgen thutSiebbLR. 1721 II 3 § 7
I 2 b
sonstiges
- scholen alle meistere ...in ... goden exempeln ehren gesellen unde gesinde vorgahn, ... also dat einem christliken hueszvader gebühret1573 HambHandw. 566Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Hamburger Kulturgut Digital
- wyb vnd kind vor sölchen liederlichen husvättern geschirmt1605 ZofingenStR. 259Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- dass vor gemainer landssachen ... wegen, die ausschütz zweyer oder dreyer ehr- und friedliebender hausvätteren von jeder pürt ... zusamen beruft ... werden mögind1653 Obersimmental(BernRQ.) 149Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [ist] in erfahrung gebracht worden, daß nebst dem jüdischen hauß-vater auch seine kinder oder bediente ... für sich auch den mindesten handel getrieben hätten1723 CAustr. IV 147Faksimile - in Google Books
- 1796 Obersimmenthal 221
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- der vormund ... muß dessen [des Mündels] vermögen als guter hausvater verwaltenBadLR. 1809 Satz 450Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II
testamentarischer Besitzer des Hauses Weinsberg
vgl.
Hausvaterschaft
- so ernenne ich eitz minen jonge lieben broder G.v.W. zum hausfatter und zu minem universalen erben1564 BuchWeinsberg V 47
- 1595 BuchWeinsberg V 407
III
Kirchenheiliger
vgl.
Hauswirt (VI)
- dem heligen himmelfürsten sant Johannsen, der in ... unserr pfarkirchen hussfatter ist1510 Laufenburg/JbKunsthistKaiserh. 1 (1883) p. 50
- Lexer I 1407
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- SchwäbWB. III 1296
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IV
Hauswirt, Kost- und Unterstandsgeber
- ich dingte mich und meinen jungen meinem hausvatter in die kost1669 Grimmelshausen,Simplic. I 317
- DWB. IV 2 Sp. 695
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V
Leiter einer Anstalt
- ein spitalsmeister ... soll unter ime haben einen kelner, der nebent ime sulchs alles truwelichen helf versorgen und nach neitturft als ein truwer huizvatter geburlicher wise usgebe1550 TrierWQ. 61Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- DWB. IV 2 Sp. 695
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