Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausverbündnis

Hausverbündnis

Vertrag zwischen Fürstenhäusern, Hausvertrag
  • daß da in meinem patent in ansehung dero armée ... nicht ein buchstab zu finden, dasselbe auch ... keineswegs ..., den haus-verbündnissen entgegen lauffend, gehalten werden könne
    1755 Faber,Staatskanzlei 110 S. 278