Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausverfassung

Hausverfassung

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  • daß an der beybehaltung ... der ... hauss-union und erbeinungsverträgen fast alles gelegen und gleichsam die seele unserer beederseitigen hauss-verfassung ausmachen
    1766 Bayern/Schulze,Hausg. I 284
  • alle bei der wirtembergischen hauß- und landes verfaßung zum grunde liegende privilegien, verträge, recesse, testamenten, reversalien, assecurationen und was sonst dahin zu rechnen ist
    1780 Reyscher,Ges. II 614
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