Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausvermögensbefund

Hausvermögensbefund

Feststellung, welcher Erbteil den weichenden Miterben billigerweise zukommen soll
  • desgleichen beym gerichtlichen auftrag nach hausvermögensbefund ein verzicht taxirt und zugedacht wird
    1756 Prüm/Kamptz,PreußProvR. III 508