Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hauswirtlich

hauswirtlich

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(guter) Hauswirtschaft gemäß
  • [es wird verpfändet] holtzung (jedoch nur zur feuerung, und haußwirthlich, soweit das unter-holtz, wenn es haurecht ist, reichet)
    1721 Bohlen,Bohlen II 353