Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hauszeichen
Artikel davor:
Hauswirtschaft
Hauswirtschaftspolizei
Hauswirtschaftssache
Hauswirtschaftsverständige
hauswohnend
Hauswohnig
hauswohnlich
Hauswohnung
(Hauszaun)
Hauszehnt
Hauszeichen
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
vgl.
Hausmarke
I 1
insbesondere auch als Handzeichen verwendet
vgl.
Hausgemerk
- Hans Pipers hauszeichen1610 BrandenbSchSt. II 465
- wan die underschrift nur durch zwey buchstaben oder hauszeichen underzeichnet sind1650 GraubdnRQ. II 344Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
I 2
insbesondere zur Bezeichnung des Eigentums, des Besitzes oder des Benutzungsrechtes (Vermögenszeichen)
- ob ein vatter eeliche sün verließ, so gehört das prand- oder hußzeichen dem eltisten sun, und das pittschet und sigel ... dem jüngsten sün1564 GasterLsch. 65Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
II
Hauszeichen im engeren Sinne, umfassend Hausbilder und Wirtshausschilder, ohne Zusammenhang mit einem Persönlichkeitszeichen
vgl.
Hausmarke
Sachhinweis: Quellenmäßige Belege für diese Bedeutung liegen bisher nicht vor
- Schwerin,RArchäol. 29, 51